Mehrwegpflicht - Was bedeutet Mehrweg und welche Verpackungen sind betroffen?
Ab dem Jahr 2023 sind Restaurants, Bistros, Cafés und Lieferdienste, die Take-Away-Gerichte oder To-Go-Getränke verkaufen, gemäß den gesetzlichen Vorgaben dazu verpflichtet, ihren Kunden mindestens eine Mehrwegverpackung als Alternative zu Kunststoff-Einwegverpackungen anzubieten. Im Kontext des Mehrweggesetzes sind bestimmte Mehrwegprodukte gemeint, die in der Gastronomie und im Einzelhandel verwendet werden. Allerdings sind nicht alle Artikel automatisch mehrwegpflichtig. Das Mehrweggesetz stellt keine abschließende Liste von betroffenen Artikeln bereit. Gemäß den Angaben umfasst die Mehrwegpflicht alle Verpackungen, die teilweise oder vollständig aus Kunststoff bestehen. Selbst Pappbecher und ähnliche Verpackungen, die auf den ersten Blick wie Pappe wirken, sind in der Regel mit einer Kunststoffschicht auf der Innenseite beschichtet. Für solche Verpackungen müssen Alternativen angeboten werden.
Sind Eisbecher mehrwegpflichtig?
Eisbecher sind in der Regel nicht direkt von der Mehrwegpflicht betroffen. Für Eisbecher können dennoch im Rahmen des Mehrweggesetztes Vorschriften und Anforderungen gelten, da sie nur selten ohne eine Kunststoffschicht erhältlich sind. Falls Deine Eisbecher über eine Kunststoffschicht verfügen, so solltest Du Mehrwegalternativen anbieten.
Pizza Verpackung Mehrweg - Sind Pizzakartons mehrwegpflichtig?
Pizzakartons werden hauptsächlich für den Transport verwendet. Pizzakartons kommen oftmals ohne eine Beschichtung aus. Daher fallen sie nicht unter die direkte Mehrwegpflicht. Dennoch ist es sinnvoll, auch hier auf Mehrwegverpackungen oder umweltfreundliche Alternativen zurückzugreifen, um die Umweltauswirkungen zu minimieren. Wie kann so eine Pizza Verpackung Mehrweg aussehen? Finde hier Mehrwegverpackung Beispiele:
Insgesamt zielt das Mehrweggesetz in der Gastronomie hauptsächlich auf Getränkebecher und Einwegverpackungen wie Aluminiumschalen ab, um den Einsatz von Einwegverpackungen zu reduzieren. Eisbecher und Pizzakartons fallen nicht direkt unter die Mehrwegpflicht, können dies aber je nach Materialzusammensetzung. Relevante gesetzliche Grundlagen sowie die Mehrwegverpackung Definition finden sich im Verpackungsgesetz (VerpackG), insbesondere in § 6 Absatz 4, der sich mit der Kennzeichnung von Mehrwegverpackungen befasst.
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