Die kommunale Verpackungssteuer sorgt für Diskussionen in der Gastronomie, im Handel und bei Verbrauchern. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Januar 2025 steht fest: Kommunen dürfen eine Steuer auf Einwegverpackungen erheben. Doch was bedeutet das für Unternehmen, Gastronomen und Verbraucher? In diesem Artikel erfährst Du alles Wissenswerte rund um die kommunale Verpackungssteuer.
Was ist die kommunale Verpackungssteuer?
Die kommunale Verpackungssteuer ist eine von Städten individuell festgelegte Abgabe auf Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck. Ziel ist es, sowohl das Müllaufkommen zu reduzieren als auch den Kommunen zusätzliche Einnahmen zu verschaffen. Dabei unterscheidet sich die Steuer von Stadt zu Stadt in ihrer Höhe und in der konkreten Umsetzung. Ein prominentes Beispiel ist die Stadt Tübingen: Hier wird seit 2022 eine Steuer von 50 Cent je Einwegverpackung und 20 Cent je Einwegbesteck erhoben. Eine Fast-Food-Kette hatte dagegen geklagt – jedoch ohne Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht entschied am 22. Januar 2025, dass Städte solche Steuern einführen dürfen.
Wer muss die Verpackungssteuer zahlen?
Die Steuerpflicht betrifft vor allem Gastronomiebetriebe und den Einzelhandel, die Speisen oder Getränke in Einwegverpackungen verkaufen. Dazu zählen:
- Restaurants, Imbisse und Fast-Food-Ketten
- Cafés und Bäckereien mit To-Go-Angeboten
- Lieferdienste und Catering-Unternehmen
- Kioske und Tankstellen mit Verkaufsverpackungen
Die Unternehmen können die zusätzlichen Kosten entweder selbst tragen oder durch Preiserhöhungen an Kundinnen und Kunden weitergeben – was vielerorts bereits geschieht.
Wie funktioniert die Verpackungssteuer?
Die genaue Umsetzung der Verpackungssteuer liegt in der Hand der jeweiligen Stadt. Je nach Kommune variiert die Abrechnungsmethode, welche in der jeweiligen Satzung nachgelesen werden kann. Die Steuer fällt pro ausgegebener Einwegverpackung an, unabhängig davon, ob es sich um Papp-, Plastik- oder Biokunststoffverpackungen handelt. Diese Regelung führt zu einer Mehrbelastung für Gastronominnen und Gastronomen, die bereits steigende Kosten für Energie, Personal und andere Abgaben tragen.
In welchen Städten gibt es bereits eine Verpackungssteuer?
Nach dem Vorbild von Tübingen hat mittlerweile auch Konstanz eine Verpackungssteuer eingeführt. Weitere Städte wie Freiburg, Bremen, Leipzig und Hamburg prüfen oder planen ähnliche Regelungen. Gleichzeitig gibt es auch Städte wie München und Berlin, die eine solche Steuer vorerst ablehnen – unter anderem aus Sorge vor Wettbewerbsverzerrungen. Eine bundesweit einheitliche Lösung ist derzeit nicht in Sicht. Dies führt dazu, dass Unternehmen in verschiedenen Städten unterschiedlich stark belastet werden – ein Problem insbesondere für Ketten und überregionale Gastronomiebetriebe.
Welche To-Go-Verpackungen lohnen sich angesichts der Verpackungssteuer?
Angesichts der neuen Verpackungssteuer stellt sich für viele Betriebe die Frage: Lohnt sich der Umstieg auf Mehrwegverpackungen? Und lohnt es sich überhaupt noch, nachhaltige To-Go-Verpackungen zu nutzen, wenn alle Einwegverpackungen gleich besteuert werden? Die Antwort auf beide Fragen lautet: Ja. Und das aus mehreren Gründen:
Steuervermeidung durch Mehrweg-Alternativen
Da die Verpackungssteuer nur für Einwegverpackungen gilt, können Gastronomiebetriebe Kosten sparen, indem sie Mehrwegverpackungen anbieten. Viele Städte fördern Mehrwegsysteme, etwa durch Pfandlösungen oder Kooperationen mit lokalen Anbietern. Zwar bedeuten wiederverwendbare Behälter zunächst eine Investition. Langfristig sind Mehrwegartikel jedoch günstiger als dauerhaft steigende Steuern auf Einwegprodukte und bieten viele Vorteile.
Umweltbewusstsein als Wettbewerbsvorteil
Kundinnen und Kunden achten zunehmend auf Nachhaltigkeit. Betriebe, die umweltfreundliche Alternativen anbieten, können sich positiv von der Konkurrenz abheben und ein umweltbewusstes Image stärken. Und nicht vergessen: Gestiegene Kosten hin oder her – Müllvermeidung ist immer eine gute Sache für Natur und Umwelt.
Vorbereitung auf zukünftige Gesetzesverschärfungen
Die Verpackungssteuer könnte erst der Anfang sein. In der EU wird bereits über weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Einwegplastik diskutiert. Wer jetzt auf nachhaltige Alternativen setzt, ist für zukünftige Regulierungen besser gerüstet. Zudem können Kommunen die Verpackungssteuern selbst festlegen. Es ist also durchaus möglich, dass umweltfreundliche Einwegverpackungen je nach Kommune geringer besteuert werden.
Verpackungssteuer: Vorteile und Nachteile
Während einige Städte die Verpackungssteuer als sinnvolles Mittel zur Müllvermeidung sehen, kritisieren viele Unternehmen die zusätzlichen Kosten und Wettbewerbsverzerrungen. Auch wenn die Verpackungssteuer Gastronominnen und Gastronomen vor neue Herausforderungen stellt, so hat sie auch positive Seiten.
Welche Vorteile hat die kommunale Verpackungssteuer?
Ein klarer Vorteil ist die potenzielle Reduzierung von Einwegmüll, da Verbraucher und Unternehmen stärker zum Einsatz von Mehrweglösungen motiviert werden. Zudem profitieren die Städte finanziell von den zusätzlichen Steuereinnahmen, die in Umweltprojekte oder die Stadtsauberkeit investiert werden könnten. Wenn die Steuereinnahmen entsprechend genutzt werden, so resultieren viele Vorzüge aus der Steuer.
Welche Nachteile hat die kommunale Verpackungssteuer?
Auf der anderen Seite bringt die Verpackungssteuer erhebliche Nachteile für die Gastronomie und den Handel mit sich. Die zusätzliche finanzielle Belastung trifft besonders kleine Betriebe, die ohnehin mit steigenden Kosten kämpfen. Außerdem führt die uneinheitliche Einführung der Steuer zu einer unfairen Wettbewerbssituation. Ob die Maßnahme in erster Linie das Müllaufkommen reduziert oder vor allem die Stadtkassen füllt, wird sich im Laufe der Zeit zeigen.
Kommunale Verpackungssteuer – Unsere Empfehlung
„Belastung für die Gastronomie oder Anreiz für nachhaltige Verpackungen?“ Das ist die Titelfrage dieses Artikels. Die Antwort lautet: Ja. Die kommunale Verpackungssteuer kann durchaus als Belastung empfunden und kritisiert werden. Allein deshalb, weil Betriebe je nach Standort von unterschiedlich hohen Besteuerungen betroffen sein können, was schlicht unfair ist.
Unsere Empfehlung lautet, aufgrund der vielen Vorteile umweltfreundlicher Einweg- und Mehrwegverpackungen auf ebendiese umzusteigen und nicht nur die Schattenseiten der Verpackungssteuer wahrzunehmen. Statt nur die steigenden Kosten zu beklagen, können Betriebe die Situation als Chance nutzen: Der Umstieg auf nachhaltige To-Go-Verpackungen kann nicht nur die Steuerbelastung senken, sondern auch die Umwelt schonen und darüber hinaus das eigene Geschäft zukunftssicher machen.
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