Entsorgungs- / Lizenzgebühren

Entsorgungs- / Lizenzgebühren

Entsorgungs- / Lizenzgebühren

Seit dem 01.01.2019 gibt es ein neues Verpackungsgesetz (VerpackG), das die vorherige Verpackungsverordnung ablöst. Dieses Gesetz regelt, wie Verpackungen gehandhabt werden müssen, die nach Benutzung als Abfall beim privaten Endverbraucher anfallen.

Hersteller und Vertreiber, die solche Verpackungen in den Umlauf bringen, müssen dafür sorgen, dass diese ordnungsgemäß lizenziert werden. Das bedeutet, Du musst selbst eine Lizenz bei einem zugelassenen Anbieter im "dualen System" erwerben oder die Lizenzierung an ihren Vorvertreiber, also zum Beispiel uns, delegieren.

Unsere Lieferanten und Hersteller arbeiten bereits mit einem zugelassenen Systembetreiber zusammen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Wenn Du uns mit der Lizenzierung für die Verpackungen beauftragst, wird auch die gesetzliche Meldepflicht der Daten an die Zentrale Stelle übernommen. Die damit verbundenen Kosten werden auf Deiner Rechnung vermerkt.

Bitte beachte, dass bei uns eine rückwirkende Lizenzierung nicht möglich ist. Es ist daher wichtig, die Lizenzierung rechtzeitig vorzunehmen, um den gesetzlichen Vorgaben zu nachzukommen.