Inhaltsverzeichnis
Ab dem 3. Juli 2021 tritt in Deutschland das Verbot bestimmter Einwegartikel aus Kunststoff in Kraft. Dieses Verbot ist Teil der EU-weiten Maßnahmen zur Reduzierung des Kunststoffverbrauchs, zum Schutz der Meere und der Umwelt sowie zur Förderung nachhaltiger Lösungen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Verschmutzung durch Plastikmüll zu verringern und den Weg für umweltfreundlichere Alternativen zu ebnen.
Gründe für das Verbot von Kunststoff-Einwegverpackungen
Das Verbot von Einweg-Kunststoffprodukten ist notwendig, um den stetig wachsenden Müllbergen entgegenzuwirken und die negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren. Kunststoffabfälle stellen eine ernsthafte Bedrohung für die Natur und die Gesundheit von Mensch und Tier dar. Durch diese Maßnahme soll der Weg für nachhaltigere Praktiken geebnet werden.
Steigender Konsum und Umweltverschmutzung
Der Konsum von Essen außer Haus nimmt stetig zu. Immer mehr Menschen nutzen Lieferangebote, und Getränke to-go erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Diese Trends führen zu einer steigenden Verwendung von Einwegverpackungen, die erhebliche Mengen an Müll verursachen. Dieser Müll landet leider nicht selten auf Straßen, in der Natur oder an Stränden.
Gefahren für die Meere und langfristige Umweltbelastung
Jedes Jahr wird weltweit ein Großteil des Plastikmülls in die Meere getragen. Rund 85 Prozent des Meeresmülls besteht aus Kunststoffen. Plastikabfall im Wasser zerfällt zu Mikroplastik, das eine zentrale Gefahr für viele Meeresbewohner darstellt. Plastik ist nicht biologisch abbaubar und bleibt daher auf unbestimmte Zeit in unserer Umwelt. Die Plastikflut gefährdet nicht nur die Lebensräume in den Meeren, sondern auch die Natur insgesamt und damit die menschliche Gesundheit.
Betroffene Einweg-Kunststoffprodukte und Alternativen
Mit dem Verbot dieser Einwegartikel möchte die EU die Entwicklung und Nutzung nachhaltiger Alternativen fördern. Die Umstellung auf umweltfreundlichere Produkte soll dazu beitragen, die Menge an Plastikmüll zu reduzieren und die Umwelt langfristig zu schützen. Es gibt bereits viele praktikable Alternativen, die weniger schädlich für die Umwelt sind.
Verbotene Produkte ab dem 3. Juli 2021
Ab dem 3. Juli 2021 dürfen folgende Einweg-Kunststoffprodukte EU-weit nicht mehr produziert werden:
- Einwegbesteck und -geschirr: Gabeln, Messer, Löffel, Teller und Schalen aus Kunststoff.
- Trinkhalme und Rührstäbchen: Plastikstrohhalme und Rührstäbchen für Getränke.
- Wattestäbchen und Luftballonstäbe: Wattestäbchen (außer für medizinische Zwecke) und Stäbe zum Halten von Luftballons.
- To-Go-Artikel aus Styropor (EPS): Einweg-Getränkebecher, Speisenverpackungen und Fast-Food-Behälter aus expandiertem Polystyrol.
- PLA-basierte Produkte: Einwegteller, -becher oder -besteck aus Polymilchsäure (PLA).
Nachhaltige Alternativen und deren Vorteile
Mit dem Verbot dieser Einwegartikel möchte die EU die Entwicklung und Nutzung nachhaltiger Alternativen fördern. Hier einige Beispiele und ihre Vorteile:
- Mehrwegprodukte: Wiederverwendbare Becher, Teller und Besteck aus Metall, Glas oder stabilem Kunststoff.
- Biologisch abbaubare Materialien: Produkte aus Materialien wie Bambus, Holz oder kompostierbaren Biokunststoffen.
- Pfandsysteme: Pfandbecher und -behälter, die nach Gebrauch zurückgegeben und wiederverwendet werden können.
Hinterlasse einen Kommentar
Diese Website ist durch reCAPTCHA geschützt und es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von Google.