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Entsorgungsgebühren sind Abgaben von Herstellern und Vertreibern von Verpackungen. Diese finanziellen Abgaben werden dazu genutzt, um die umweltgerechte Entsorgung und das Recycling von Verpackungsabfällen zu finanzieren. Die Höhe von Entsorgungsgebühren richtet sich nach verschiedenen Faktoren, darunter das Material, die Art oder das Gewicht von Verpackungen.
Als Gastronom oder Gastronomin im To Go-Geschäft betreffen Dich die gesetzlichen Regelungen rund um Entsorgungsgebühren unmittelbar. Denn indem Du Deinen Kundinnen und Kunden Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbietest, bist Du laut Gesetz „Hersteller“ von Verpackungen. In diesem kleinen Beitrag erklären wir Dir daher wichtige Begrifflichkeiten und entscheidende Grundlagen zur Zusammensetzung von Entsorgungsgebühren ebenso wie zur gesetzlich verpflichtenden Registrierung im Zentralen Verpackungsregister Lucid.
Das Zentrale Verpackungsregister: Was bedeutet Verpackungsregister Lucid?
Das Verpackungsregister Lucid, offiziell „Zentrales Verpackungsregister“ genannt, ist die Plattform, über die „Hersteller“ und „Vertreiber“ von Verpackungen ihre Registrierung gemäß dem Verpackungsgesetz vornehmen müssen. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ist die verantwortliche Einrichtung, die das Lucid Register betreibt und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überwacht. Das Register dient der Transparenz und Kontrolle, um sicherzustellen, dass alle Betroffenen ihre gesetzlichen Pflichten einhalten.
Wer muss sich im Verpackungsregister Lucid registrieren? Wer muss sich beim Verpackungsregister (ZSVR) anmelden?
Gemäß dem Verpackungsgesetz (VerpackG) müssen sich alle „Hersteller“ und „Vertreiber“ von Verpackungen, die erstmalig in Verkehr gebracht werden, im Lucid Register registrieren. „Hersteller“ sind dabei diejenigen, die Verpackungen gewerbsmäßig in Verkehr bringen oder erstmals in Deutschland mit Waren befüllen lassen – beispielsweise, indem Du eine Pizza zum Mitnehmen in einen Pizzakarton packst. „Vertreiber“ von Verpackungen sind Unternehmen oder Personen, die bereits verpackte Waren importieren, verkaufen oder in Verkehr bringen, jedoch nicht selbst als Hersteller der Verpackungen gelten.
Was kostet das Lucid Register?
Die Kosten für die Registrierung im Verpackungsregister Lucid variieren je nach Art und Menge der verpackten Waren. Die Registrierung ist mit einer sogenannten Lizenzgebühr verbunden, die ebenfalls entsprechend Anzahl und Art der verwendeten Verpackungen entrichtet werden muss. Die genauen Kosten können bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) erfragt oder auf deren Website eingesehen werden.
Wer trägt die Kosten für eine Verpackung? Die Verpackung Lizenzgebühr
Die Kosten für die Verpackung tragen in der Regel die Unternehmen oder Personen, die verpackte Waren herstellen oder Waren in Verpackungen in Verkehr bringen. Die Kosten für eine Verpackung (unabhängig vom Erwerb der Verpackungen) umfassen also die direkte Entsorgungsgebühr und die Verpackung Lizenzgebühr für die Registrierung im Zentralen Verpackungsregister. Die Höhe der Kosten hängt von der Menge und Art der verwendeten Verpackungen ab. Letztlich trägst Du die Kosten also als Geschäftsführerin oder Gastronomiebetreiber.
Da neben einem fairen Wettbewerb (Alle müssen sich registrieren!) der Umweltschutz das größte Ziel hinter den Entsorgungsgebühren ist, fallen diese umso niedriger aus, je umweltfreundlicher die in Umlauf gebrachten Verpackungen sind. Wir können Dir die Kosten für Verpackungen zwar nicht abnehmen, Dich aber mit einer großen Auswahl an umweltfreundlichen Verpackungen unterstützen! Schließlich sind die Verpackung Lizenzgebühren mit nachhaltigen Verpackungen geringer. Zudem stehen wir Dir bei allen Fragen rund um umweltfreundliche Lebensmittelverpackungen jederzeit beratend zur Verfügung.
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