Entsorgungs- / Lizenzgebühren
Seit dem 01.01.2019 gibt es ein neues Verpackungsgesetz (VerpackG), das die vorherige Verpackungsverordnung ablöst. Dieses Gesetz regelt, wie Verpackungen gehandhabt werden müssen, wenn sie als Abfall beim privaten Endverbraucher anfallen.
Hersteller und Vertreiber, die solche Verpackungen verwenden, müssen dafür sorgen, dass diese ordnungsgemäß lizenziert werden. Das bedeutet, Du musst entweder selbst eine Lizenz bei einem zugelassenen Anbieter im "dualen System" erwerben oder die Lizenzierung an ihren Vorvertreiber, also zum Beispiel uns, delegieren.
Unsere Lieferanten und Hersteller arbeiten bereits mit einem zugelassenen Systembetreiber zusammen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Wenn Du uns mit der Lizenzierung für die Verpackungen beauftragen, wird auch die gesetzliche Meldepflicht der Daten an die Zentrale Stelle übernommen. Die damit verbundenen Kosten werden auf Deiner Rechnung vermerkt.
Bitte beachten, dass bei uns eine rückwirkende Lizenzierung nicht möglich ist. Es ist daher wichtig, die Lizenzierung rechtzeitig vorzunehmen, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen.