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Für wen ist das Mehrweggesetz 2023 relevant?
Das neue Mehrweggesetz, das ab dem 1. Januar 2023 in Kraft trat, betrifft insbesondere die Gastronomie und den Einzelhandel. Mit dem Gesetz soll die Verwendung von Einwegverpackungen reduziert und der Einsatz von Mehrwegverpackungen gefördert werden. Das Ziel ist eine Reduzierung des Müllaufkommens und eine Entlastung der Umwelt. Das Mehrweggesetz betrifft Betriebe des Lebensmittelhandwerks und der Gastronomie sowie alle Betriebe, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen in Einwegkunststoffgefäßen oder Einwegbechern verpacken. Eine Mehrweg-Alternative muss angeboten werden, die nicht teurer als die Einwegvariante sein darf. Kleine Betriebe mit weniger als 80 Quadratmetern Verkaufsfläche und bis zu fünf Mitarbeitern sind von dieser Pflicht ausgenommen, müssen jedoch auf Wunsch mitgebrachte Gefäße füllen und darüber informieren.
Was muss ich als Gastronom beim Mehrweg- und Verpackungsgesetz 2023 beachten?
Als Gastronom oder Gastronomin solltest Du Dich intensiv mit dem neuen Mehrweggesetz 2023 vertraut machen und sicherstellen, dass Du dabei alle relevanten Anforderungen erfüllst. Insbesondere solltest Du sicherstellen, dass genügend geeignete Mehrwegverpackungen angeboten werden können. Es ist ebenfalls wichtig, dass Du Deine Gäste über die Vorteile von Mehrwegverpackungen informierst und die Vorteile gegenüber Einwegverpackungen verdeutlichst.
Wie stelle ich mein Sortiment von Einweg auf Mehrweg um?
Wenn Du bisher hauptsächlich Einwegverpackungen angeboten hast und die oben genannten Kriterien erfüllst, solltest Du nun Dein Sortiment umstellen. Dazu solltest Du geeignete Mehrwegverpackungen beschaffen und diese für Deine Speisen und Getränke im To-Go-Geschäft verwenden. Diese Mehrwegverpackungen sollten hochwertig und robust sein, damit sie den Zweck der mehrfachen Verwendung gerecht werden. Eine sehr gute Wahl sind z.B. Verpackungen aus robustem Kunststoff, die Deine Kunden bei der nächsten Bestellung einfach zurückgeben können.
Was bedeutet die neue Gastronomie Mehrwegpflicht 2023 im To Go Bereich und wer kontrolliert die Mehrwegpflicht?
Die neue Mehrwegpflicht 2023 im To-Go-Bereich sieht vor, dass in bestimmten Fällen Mehrwegverpackungen verwendet werden müssen. Das betrifft unter anderem den Verkauf von Getränken in Einwegbechern. Wenn Du als Gastronomin oder Gastronom Getränke zum Mitnehmen anbietest, musst Du Deinen Kunden künftig auch Mehrwegbecher anbieten und aktiv bewerben. Das gilt sowohl für den Ausschank vor Ort als auch für den Verkauf von Getränken zum Mitnehmen. Die Gastronomie Mehrwegpflicht wird von den zuständigen Behörden der jeweiligen Bundesländer kontrolliert. Wenn Du gegen das Verpackungsgesetz 2023 verstößt, können Bußgelder verhängt werden.
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