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Verbot von Kunststoff-Einwegverpackungen


Ab dem 3. Juli 2021 tritt in Deutschland das Verbot bestimmter Einwegartikel aus Kunststoff in Kraft. Durch das Verbot möchte die EU den Kunststoffverbrauch verringern, zum Schutz des Meeres und der Umwelt beitragen und dabei nachhaltige Lösungen fördern.

plastikverbot

Warum werden Kunststoff-Einwegverpackungen verboten?

Der Konsum von Essen außer Haus steigt, sodass immer mehr Menschen Lieferangebote wahrnehmen. Auch Getränke to-go erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Einwegverpackungen verursachen jedoch Müll, der entsorgt werden muss.

Unglücklicherweise landet der Verpackungsmüll dabei nicht selten auf Straßen, im Gebüsch oder am Strand. Jedes Jahr wird weltweit ein Großteil des Plastikmülls in die Meere getragen. Rund 85 Prozent des Meeresmülls besteht aus Kunststoffen.

Der Plastikabfall im Wasser zerfällt im Laufe der Zeit zu kleinsten Kunststoffteilchen und ist daher eine zentrale Gefahr für viele Meeresbewohner. Da Plastik nicht biologisch abbaubar ist, bleibt der Plastikmüll auf unbestimmte Zeit in unserer Umwelt. Die Müllflut gefährdet neben den Lebensräumen in den Meeren auch die Natur und damit die menschliche Gesundheit.

Welche Einweg-Kunststoffprodukte sind ab dem 3. Juli 2021 verboten?

Einwegbesteck und -geschirr, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff dürfen ab dem 3. Juli 2021 EU-weit nicht mehr produziert werden. Gleiches gilt für To-Go-Getränkebecher, Speisen und Fast-Food-Verpackungen sowie Wegwerf-Essensbehälter aus Styropor (EPS). Verboten sind zudem Einwegteller, -becher oder -besteck aus PLA.